Kundeninformation Terminvereinbarung und Ausfallgebühren!

 

                                               AGB

§615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete, für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Zwischen unserem Kosmetikstudio Bella Rose und Ihnen als Kunde wird bei Terminvergabe ein Behandlungsvertrag geschlossen. Da das Studio als Bestellkosmetikstudio geführt wird, ist jeder mit dem Kunden vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert. Aus diesem Grund sagen Sie bitte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, schriftlich oder telefonisch mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab.

Für nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellen wir Ihnen eine Rechnung in Höhe von 75% der jeweiligen Behandlungsvergütung*. Mögliche Aufwendungen, welche das Studio durch den Behandlungsausfall gespart hat, werden von der Ausfallgebühr abgezogen. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden, fallen alle Folgetermine weg.

Bitte beachten Sie, dass wir Termine, die nicht schriftlich oder telefonisch 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, zu 75% *laut BGB § 615 berechnen werden.

*Dieser Betrag wird mit einem ggf. folgenden Termin nicht als Anzahlung verrechnet, er versteht sich als Vergütung für den entstandenen Verdienstausfall.

Mit Vereinbarung eines Termins werden diese Konditionen anerkannt.